Inh. Dennis Ehrlich
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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
MUSS ICH VOR DER OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNG ZUM ARZT?
Der Besuch ist auch ohne vorausgehenden Besuch beim Arzt möglich. Bei ernsthaften Beschwerden ist es aber immer besser, erst einen Arzt zu konsultieren. Werden bildgebende Verfahren gemacht (z.B. Röntgen, MRT usw.), ist dies dann auch hilfreich für die weitere Behandlung. Auch sollten Sie regelmässig ein großes Blutbild bei Ihrem Hausarzt machen lassen. Daran lassen sich ebenfalls schon Erkrankungen erkennen. Der Osteopath ist kein Ersatz für den Arztbesuch.
WIE WEISS ICH, OB DIE THERAPEUTEN QUALIFIZIERT SIND?
Alle unsere Osteopathen haben ein fünfjähriges Studium an renommierten Osteopathieschulen abgeschlossen. Sie verpflichten sich über ihre Verbände zu regelmäßigen Zusatzausbildungen und Weiterbildungen. Alle Osteopathen haben zudem die staatliche Heilpraktikerausbildung abgeschlossen.
BEHANDELN ALLE OSTEOPATHEN GLEICH?
In der Osteopathieausbildung wird ein weites Spektrum an Behandlungsmethoden unterrichtet. Der Osteopath wählt dann die Techniken aus, die zu dem Beschwerdebild des Patienten passen könnten. Das ist sehr individuell und hängt von der Abschätzung des Therapeuten ab. Wichtig ist, dass Sie sich vorab über die Qualifikation des Osteopathen informieren. Der Begriff „Osteopath“ ist nicht geschützt (außer in Hessen), d.h. dass sich auch Therapeuten mit einem Wochenendkurs „Osteopath“ nennen können.
ÜBERNEHMEN DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN OSTEOPATHISCHE BEHANDLUNGEN?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben sich der Osteopathie seit 2012 geöffnet. Sie übernehmen anteilig die Behandlungskosten für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Kalenderjahr. Bei einigen Kassen ist es möglich, das Gesundheitskonto für eine osteopathische Behandlung zu nutzen. Informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenbeteiligung. Eine Übersicht gibt auch diese Internetseite: Osteopathie-Kompass
WIE FUNKTIONIERT DIE BEZUSCHUSSUNG DURCH DIE KRANKENKASSE?
Die Voraussetzungen der Krankenkassen für die Bezuschussung zu einer osteopathischen Behandlung sind sehr unterschiedlich. Meist wird vorab eine Empfehlung oder ein Rezept vom Arzt verlangt. Die Kassen setzen auch eine Mitgliedschaft in einem Dachverband oder eine bestimmte Anzahl an absolvierten Unterrichtsstunden voraus. Andere Kassen verlangen, dass der Therapeut Arzt oder Physiotherapeut ist. Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst beim Osteopathen. Die Rechnung reichen Sie dann zusammen mit dem Arztrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über das genaue Prozedere der Kostenübernahme. Eine Übersicht gibt auch diese Seite: Osteopathie-Kompass
ÜBERNEHMEN DIE PRIVATEN KRANKENKASSEN OSTEOPATHISCHE BEHANDLUNGEN?
Wenn Ihre Versicherung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker abrechnet, ist dies möglich. Je nach Tarif bei Ihrer privaten (Zusatz-)Versicherung könnten aber auch bestimmte Leistungen für Behandlungen ausgeklammert sein. Informieren Sie sich vor einem Besuch in unserer Praxis am besten bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
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